Liebe Vereinsfreunde,                                                                                                              Hollnich, 23.05.2018

 

Die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die am 25.05.2018 in Kraft tritt, betrifft auch den Verein für Militär- und Zeitgeschichte Hunsrück e.V. und wir informieren Sie hiermit pflichtgemäß über unsere Datenschutzerklärung sowie über Ihre Rechte und unsere Pflichten.

 Datenschutzerklärung:

 Vereinseintritt:

Mit der Beitrittserklärung wird unter Hinweis auf die zur Kenntnis genommene Satzung eingewilligt, dass der Verein für Militär- und Zeitgeschichte Hunsrück e.V. als verantwortliche Stelle, die in der Beitrittserklärung erhobenen personenbezogenen Daten, wie Namen, Geburtsdatum, Adresse, E-Mailadresse, Telefonnummern und Bankverbindung sowie alle sonstigen freiwilligen Angaben auf dem Beitrittsformular ausschließlich zum Zwecke des Vereins (inkl. Mitgliederverwaltung, Beitragseinzug, Übermittlung von Vereinsinformationen) durch den Verein verarbeitet und genutzt werden. Bei Beendigung der Mitgliedschaft werden die personenbezogenen Daten gelöscht, soweit sie nicht entsprechend der steuerrechtlichen Vorgaben aufbewahrt werden müssen.

 Teilnahme an Vereinsveranstaltungen:

Mit der Anmeldung zu der Teilnahme an Vereinsveranstaltungen wird darin eingewilligt, dass Lichtbildaufnahmen von Vereinsveranstaltungen zum Zwecke des Vereins in den Organen des Vereins und in anderen Medien bis zum ausdrücklichen Widerruf veröffentlicht werden. Ferner wird darin eingewilligt, dass Mitgliederdaten für die Ausrichtung der Vereinsveranstaltung in dem erforderlichen Umfang bis zum Widerruf auch an andere Mitglieder des Vereins weitergegeben werden dürfen.

 Belehrung über Datenschutzrechte:

Auskunft – Es besteht das Recht, jederzeit kostenfreie Auskunft zu verlangen über die Verwaltung der die eigene Person betreffenden Daten.

 Berichtigung – Es besteht ferner das Recht auf sofortige Berichtigung bei sachlich falschen Daten.

 Sperrung – Es kann ferner die Sperrung von Daten beansprucht werden bei unklarer Sach- und Rechtslage. Im Zweifel sind die Daten bei fehlender Aufklärbarkeit zu löschen.

Löschung – Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jederzeit der Widerruf der Einwilligung erklärt und die Löschung verlangt werden kann, wenn die Speicherung unzulässig war oder geworden ist oder die Unklarheit über die Zulässigkeit nicht geklärt werden kann, s.o.

 Beschwerderecht – Es besteht neben dem ordentlichen Rechtsweg zusätzlich das Recht, Beschwerde zu führen bei dem Landesdatenschutzbeauftragten des jeweiligen Bundeslandes. Dessen Kontaktdaten sind abrufbar auf den Internetseiten der Landesdatenschutzbehörden.

 Widerspruchsfrist:

Gegen die Datenschutzerklärung kann innerhalb von 2 Wochen Widerspruch eingelegt werden. Sofern nach Ablauf dieser Frist kein Widerspruch eingegangen ist, werten wir dies als Einwilligung.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Verein für Militär- und Zeitgeschichte Hunsrück e.V.

Achim Wagner

1.       Vorsitzender

 

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